Bund Deutscher Heilpraktiker und
Naturheilkundiger e.V.

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BDHN-Nachrichten April 2011

Abrechnung – gefragtes Thema

Sobald ein Patient die Praxis eines Heilpraktikers betritt, entsteht ein im BGB geregelter Dienstvertrag. Er ist nicht an eine Form gebunden (§ 145 BGB) und kann sogar ohne ausdrückliche Vereinbarung durch schlüssiges Handeln zustande kommen. Der Heilpraktiker leistet seine versprochenen Dienste, und der Patient verpflichtet sich zur Bezahlung einer Vergütung. Die Höhe der Vergütung ist dem Heilpraktiker nach freier Vereinbarung mit seinem Patient überlassen (§ 611 BGB). Über das Thema Vergütung sollte schon bei der ersten Konsultation gesprochen werden, damit der Patient nicht „böse überrascht“ wird. Wenn beim Zustandekommen des Behandlungsvertrages der finanzielle Aspekt außer acht gelassen wird, so gilt nach § 612 BGB das GebüH (Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker) als vereinbart.
Die Gewährung der Vergütung ist nicht von einem Heilerfolg abhängig. Es besteht jedoch für den HP die Verpflichtung zu einer gewissenhaften Behandlung unter Beachtung seiner Aufklärungs- und Sorgfaltspflicht. Wir raten dringend, in jedem Fall über die möglich entstehenden Kosten mit dem Patienten zu sprechen!
Wie korrekt nach dem GebüH abgerechnet wird, wirft immer wieder neu Fragen auf. Sie lernen, Fehler bei der Abrechnung zu vermeiden, wenn Sie unser Angebot nutzen und eines unserer Abrechnungsseminare (für Mitglieder kostenfrei) besuchen.
Ein zusätzliches Seminar mit unserem Referenten, Herrn Manfred Borchert, wurde am 09.02.11 kurzfristig in unser Gesamtprogramm im BDHN-Fortbildungszentrum eingeschoben. Dieses Seminar wird nochmals zu einem späteren Termin (wird rechtzeitig bekannt gegeben) angeboten.
Weil es sich bei den Fragen, die von den Mitgliedern an den BDHN gerichtet werden, um einen großen Prozentsatz um „Abrechnungsfragen“ handelt, möchten wir dieses Thema von verschiedenen Referenten beleuchtet haben. Aus diesem Grunde findet am Mittwoch, den 20. Juli ein Abrechnungsseminar (für Mitglieder kostenlos; auf Wunsch Skript für 12,- €) mit unserem Referenten, Herrn Stefan Mair, statt:
FBZ, 10.00 – 18.00 Uhr
Anmeldung: Tel. 09931/2663
schatzmeister@bdhn.de, Fax 09931/6667

HP beschränkt auf Psycho- bzw. Physiotherapie

Berufsbezeichnung für den Heilpraktiker beschränkt auf das Gebiet der Psycho-/Physiotherapie wird gern auf den Praxisschildern oder Visitenkarten anders beschrieben. Auf Nachfrage bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde für Rechtsfragen (RGU-S-KVA) wurde dazu Stellung genommen.
Danach ist z.B. folgende Berufsbezeichnung Berufsbezeichnung nach aktueller Rechtsprechung unzulässig: „Heilpraktiker für Psycho-/Physiotherapie“. Hier ist das einschränkende Element (im Bezug auf den allgemeinen HP) nicht erkennbar. Man könnte diese Bezeichnung für den „eingeschränkten Heilpraktiker“ so verstehen, dass es sich hierbei um einen allgemeinen HP handelt, der sich auf den Bereich Psycho- oder Physiotherapie spezialisiert hat, ähnlich wie bei den Berufsbezeichnungen für Fachärzte.
Laut Stellungnahme des Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit vom 11.12.2008 wird die Berufsbezeichnung „Heilpraktiker/in beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie“ strafrechtlich (§ 132a Abs. 2 StGB) und wettbewerbsrechtlich (§3 UWG) als unbedenklich eingestuft und darf von allen zuständigen Gesundheitsbehörden empfohlen werden. Das Gleiche gilt analog für Heilpraktiker beschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie. Eine rechtlich vorgeschriebene Berufsbezeichnung existiert nicht. Mangels Rechtsgrundlage kann daher auch keine bestimmte Berufsbezeichnung seitens der Kreisverwaltungsbehörde vorgeschrieben werden.

Vorsicht: lukratives Geschäft!

Der neueste Trickbetrug! ist ein Schreiben, tituliert „Brancheneintragung“.
In dem Schreiben sind Ihre Praxisdaten mit Schreibmaschine bereits ausgefüllt. Dadurch wird der Eindruck vermittelt, die Eintragung sei seriös und man brauche nur noch unterschreiben. Bitte tun Sie das nicht, sonst sind Sie vertraglich gebunden. Kosten von mindestens 1000 € sind dann zu bezahlen.

GebüH und Recht

Im Atrium haben wir eine neue Rubrik:  GebüH und Recht. Unser Kollege und BDHN–Mitglied, Herr Manfred Borchert steht als Experte für Abrechnungsfragen den BDHN–Mitgliedern zur Verfügung. Sie können ihn anrufen, und er wird Sie kompetent beraten. Telefon: 030 754 14 50
Bitte nennen Sie Ihren Namen und Ihre BDHN Mitgliedsnummer!

Notfallmedikamente

Achtung! Neuregelung Notfallmedikamente Epinephrin und Dexamethason

Der Einsatz dieser Notfallmedikamente kommt „nur“  bei einer neuraltherapeutischen Behandlung in Betracht, wenn und soweit eine anaphylaktische  Situation gegeben ist. Somit ist momentan nur der Kollege, die Kollegin gefordert, die „Neuraltherapie“ in Ihrer Praxis durchführen.
Das Problem ist aber allgemeiner Natur. Es geht z.B. um das Erkennen einer Anaphylaxie und dann um die Einleitung der erforderlichen und angemessenen Maßnahmen, wie z.B. 112 anrufen, usw. Darum werden wir entsprechende Notfallseminare unter Einbeziehung der Neuregelung zeitnah und wiederholt anbieten.
Übung macht den Meister! 

Ausstieg aus der Atomenergie – jetzt oder nie!

Am 11. März 2011 kommt es im Osten Japans zu einem Erdbeben der Stärke 9,0. Das ist das schwerste Erdbeben, das jemals in Japan gemessen wurde. Aus dem dadurch schwer beschädigten AKW Fukushima I tritt kurz darauf radioaktive Strahlung aus. Was sind die Hintergründe dieser erschütternden Ereignisse?Hier wird deutlich, dass die Energiegewinnung durch Atomkraft krankhaft ist und krank macht. Warum? Die Energiegewinnung durch Atomkraftwerke geschieht dadurch, dass Atomkerne gespalten ! werden. Die natürliche Energie entsteht im Kosmos (auf unserer Sonne und auf allen Sternen) dadurch, dass Atomkerne (meistens Helium-Atome) miteinander verschmolzen ! werden.Der Mensch vollzieht genau das Gegenteil von dem, was der kosmischen Ordnung entspricht. Alles, was der kosmischen Ordnung widerspricht, ist schädlich für uns und insbesondere auch für unsere Kinder.

 

Schatzmeisteramt

Die Ausschreibung für das Amt des Schatzmeisters, hier ein 400,-€-Job ist nunmehr insoweit als erledigt anzusehen, als ein(e) BewerberIn für die Übergangszeit ausgewählt wurde.

 

Fachfortbildung in München

Sehr geehrtes Mitglied,

wir laden Sie zur nächsten monatlichen Fachfortbildungsveranstaltung ein.
 

Thema:   

Eine Reise ans Ende der Welt – Der Jakobsweg
Referent:    

Sascha Kugler, Nürnberg
Termin:   

09. April 2011
Zeit:   

09.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr
Tagungsort:   

Eden-Hotel Wolff, Arnulfstr. 4-8,
80335 München, direkt am Hauptbahnhof
Teilnahmegebühr:   

Die Teilnahme ist für Mitglieder des BDHN kostenfrei!
Nichtmitglieder:     € 50,--

Anspruch auf Einlass besteht für Nichtmitglieder nur, wenn noch Plätze frei sind!

Genauere Informationen zum Thema erhalten Sie auf unserer Internetseite unter: http://www.bdhn.de/ffbaprilm1.html oder bei Frau Groschberger Tel.: 08122/2289280.

Bitte bringen Sie unbedingt Ihren Fachfortbildungsnachweis mit und kommen Sie rechtzeitig bis 8.45 Uhr.

Bis Samstag, 09. April 2011 grüßt Sie freundlich und kollegial

           Ihr BDHN  -  Vorstand

 

 

Fachfortbildung in Nürnberg

! Achtung !

In diesem Monat 2 Fachfortbildungen

 

 

Sehr geehrtes Mitglied,

 

wir laden Sie zu den nächsten monatlichen Fachfortbildungsveranstaltungen ein.

 

1. Fachfortbildung:

 

Thema:  

Wie liquidiere ich richtig - Das GebüH und seine Auslegung

Referent:   

HP Manfred Borchert, Gutachter aus Berlin

Termin:  

06. April 2011

Zeit:  

14.00 - 18.00 Uhr

Tagungsort:  

Meistersingerhalle, Münchner Straße 22,90478 Nürnberg,  Konferenzraum.

Teilnahmegebühr:  

Die Teilnahme ist für Mitglieder des BDHN kostenfrei!

Nichtmitglieder:     € 50,--

 

 

2. Fachfortbildung:

 

Thema:

Psychoaktive Pflanzen

Referent:    

Dr. med. Erwin Häringer, München
Termin:   

16. April 2011
Zeit:   

09.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr
Tagungsort:   

Meistersingerhalle, Münchner Straße 22,
90478 Nürnberg,  Konferenzraum.
Teilnahmegebühr:   

Die Teilnahme ist für Mitglieder des BDHN kostenfrei!
Nichtmitglieder:     € 50,--

Anspruch auf Einlass besteht für Nichtmitglieder nur, wenn noch Plätze frei sind!

Genauere Informationen zum Thema erhalten Sie auf unserer Internetseite unter:
http://www.bdhn.de/ffbapriln1.html oder bei Herrn Kolder Tel. 0911/5067928.

Bitte bringen Sie unbedingt Ihren Fachfortbildungsnachweis mit und kommen Sie rechtzeitig.

Es grüßt Sie freundlich und kollegial

           Ihr BDHN  -  Vorstand