Bund Deutscher Heilpraktiker und Naturheilkundiger e.V.

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Gericht entzieht Heilpraktikererlaubnis

Für Sie gelesen: Titel: „Tödliches Relikt aus dem 3. Reich” mit der Forderung: „Der Heilpraktiker muss endlich weg!” Dieses Verlangen kam von einem Landarzt aus der Nähe von Mindelheim.


Was war geschehen? Die Medical Tribune brachte in Ihrer Ausgabe 12/09 S. 25 einen Beitrag: „Das kostete ihn die Berufserlaubnis  / Gericht sieht Gefahr für die  Volksgesundheit – Heilpraktiker hält Krebspatientin jahrelang von Arztbesuch ab – tot”.

 

Obwohl die Patientin jahrelang unter Blutungen litt, erkannte der Kollege nicht, es könnte ein bösartiger Prozess dahinter stehen. Das ist unverzeihlich, und die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung wurde ihm mit Recht entzogen! Im Rahmen der Sorgfaltspflicht muss ein Patient rechtzeitig an einen Arzt überwiesen werden. Dies sei einem Anfänger in`s Stammbuch geschrieben. Für ein Nichterkennen gibt es keine Entschuldigung! Wer sich nicht sicher ist, ist verpflichtet, einen Patienten rechtzeitig abzugeben. Jeder Tote, durch einen Heilpraktiker verursacht,  ist einer zu viel! Passiert so ein gravierender Fehler, wird der Fall bundesweit in der Presse breit getreten, sehr zum Schaden unseres Berufsstandes. Es ist traurig, dass so etwas überhaupt vorkommt, aber bei Verdacht auf ein bösartiges Geschehen ist es unabdingbar, den Fall medizinisch abklären zu lassen! Lieber einmal zu viel, als einmal zu wenig! Es ist ein großer Unterschied, stirbt so ein bedauerlicher Patient einem Heilpraktiker, so hat der ihn auf dem Gewissen, stirbt er dem Arzt, so war nach allen Regeln der Kunst nichts zu machen! Weigert sich der Patient, zu einem Arzt zu gehen, lassen Sie ihn unterschreiben! Sie haben dann ein ruhiges Gewissen und Ihre Sicherheit!

 

Natürlich können Sie einen Krebspatienten mit behandeln. Meist fühlt er sich dann auch besser, d.h. er erreicht eine höhere Lebensqualität. Auch Tumorschmerzen können mit der Naturheilkunde minimiert werden, heilen kann meist weder der Arzt, noch der Heilpraktiker, aber es gibt Spontanremissionen. Ist später die Krebserkrankung nicht mehr festzustellen, lässt sich auch nicht sagen, wer oder was denn nun geholfen hat. Das schreibt man dann der Schulmedizin zu. Viele Krebspatienten sterben ja auch nicht am Tumor, sondern an einem Infekt. Kann es sein, dass durch die Behandlung durch die Schulmedizin und der damit verbundenen schlechteren Abwehrlage der Infekt kam? Gerade die Naturheilkunde kann das Leben des Patienten oft deutlich lebenswerter machen. Heilen? Wer kann schon Krebs heilen?

 

Die Frage, ob der Patient noch leben würde, wenn er gleich zum Arzt gegangen wäre, stellt sich nicht, sie kann niemand beantworten! Die Forderung des Arztes, „das Relikt aus dem 3. Reich” abzuschaffen, ist also unsinnig!

 

Gut zu wissen, dass den Ärzten Fehler natürlich nie unterlaufen und die Patientin noch leben könnte, denn die Überlebenschancen bei von Ärzten behandelten Krebspatienten sind doch so hoch! Es ist allgemein bekannt, dass weder die Schulmedizin, noch die Naturheilkunde über eine wirksame Krebstherapie verfügen, daher ist auch der Naturheilkunde verboten, mit dem Schlagwort „biologische Krebstherapie” zu werben.

 

Die Schlagzeile könnte also auch lauten: Gericht sieht Gefahr für die  Volksgesundheit – Arzt hält Krebspatientin jahrelang von Heilpraktikerbesuch ab – tot”. Ergibt sich daraus die Forderung, den derzeit herrschenden Arzt abzuschaffen, ein Relikt aus der Wende vom 19. in das 20. Jahrhundert?

 

L. Biederer, Vorstandsmitglied und Schatzmeister des BDHN e.V.